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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

Inhalt

  1. 01 Geltungsbereich
  2. 02 Vertragsgegenstand
  3. 03 Vertragsschluss
  4. 04 Besichtigung und Festpreis
  5. 05 Zusätzliche Leistungen
  6. 06 Pflichten des Kunden
  7. 07 Zufahrt und Zugang
  8. 08 Wertgegenstände
  9. 09 Freigegebene Gegenstände
  10. 10 Termine
  11. 11 Stornierung
  12. 12 Preise und Zahlung
  13. 13 Durchführung und Abnahme
  14. 14 Haftung
  15. 15 Widerrufsrecht
  16. 16 Unternehmer als Auftraggeber
  17. 17 Verbraucherstreitbeilegung
  18. 18 Schlussbestimmungen

01Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Entrümpelungs-, Räumungs-, Haushaltsauflösungs-, Demontage-, Entsorgungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen

Bollik-Smollik

Vertreten durch den Geschäftsführer Nikita Ostrovski
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –


Anschrift Zugspitzstraße 12
82178 Puchheim
Deutschland

und seinen Kunden.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

02Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit:

  • Entrümpelungen
  • Haushalts- und Wohnungsauflösungen
  • Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen
  • Gewerberäumungen
  • Demontage von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
  • Entsorgung und Verwertung von zur Räumung freigegebenen Gegenständen
  • sonstigen im Zusammenhang mit einer Entrümpelung vereinbarten Arbeiten

Welche Leistungen im konkreten Fall geschuldet werden, richtet sich nach der zwischen Auftragnehmer und Kunde getroffenen Vereinbarung.

Nicht zum gewöhnlichen Leistungsumfang gehört insbesondere der Transport großer Glasflächen, beispielsweise großer Schaufenster, großformatiger Glasscheiben oder vergleichbarer Gegenstände.

Derartige Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.

Gefährliche Stoffe und Sonderabfälle, insbesondere Asbest, Chemikalien, explosive oder leicht entzündliche Stoffe, Gasflaschen oder sonstige Stoffe, für deren Transport oder Entsorgung besondere gesetzliche Voraussetzungen gelten, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Entrümpelungsumfangs, sofern deren Übernahme nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig gesondert vereinbart wurde.

03Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich der Auftragnehmer und der Kunde verbindlich über die auszuführenden Leistungen und den hierfür zu zahlenden Preis geeinigt haben.

Die Vereinbarung kann insbesondere

  • persönlich,
  • telefonisch,
  • per E-Mail,
  • über WhatsApp oder
  • auf sonstigem Kommunikationsweg

erfolgen.

Soweit dem Kunden vor Vertragsschluss ein Angebot unterbreitet wird, kommt der Vertrag mit Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.

Die vereinbarte Leistung und der vereinbarte Preis sind für beide Vertragsparteien verbindlich.

04Besichtigung und Festpreis

Der Preis für die Entrümpelungsleistung wird grundsätzlich nach Besichtigung des Objekts und Einschätzung des vereinbarten Leistungsumfangs festgelegt.

Wurde ein Festpreis vereinbart, umfasst dieser ausschließlich die bei Vertragsschluss vereinbarten und bei der Besichtigung erkennbaren Leistungen.

Der Festpreis bleibt verbindlich, solange sich der vereinbarte Leistungsumfang nicht nachträglich verändert.

05Zusätzliche und nicht vorhersehbare Leistungen

Stellt sich während der Durchführung des Auftrags heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich oder vom Kunden gewünscht sind, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasst waren, dürfen hierfür zusätzliche Kosten vereinbart werden.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • zusätzliche Räume oder Flächen entrümpelt werden sollen,
  • erheblich mehr Gegenstände oder Abfälle vorhanden sind als bei Vertragsschluss erkennbar oder vom Kunden angegeben,
  • zusätzliche Demontagearbeiten notwendig werden,
  • besondere Entsorgungsmaßnahmen notwendig werden oder
  • der Kunde während der Durchführung weitere Arbeiten beauftragt.

Soweit möglich, wird der Auftragnehmer den Kunden vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über die zusätzlichen Kosten informieren.

Ohne entsprechende Vereinbarung besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Durchführung zusätzlicher Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren.

06Pflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind und die Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden können.

Der Kunde hat insbesondere notwendige Schlüssel und Zugangsberechtigungen rechtzeitig bereitzustellen.

Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte besondere Gefahren oder Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sind.

Hierzu gehören insbesondere gefährliche Stoffe, instabile Bauteile, besondere Zugangshindernisse oder sonstige Gefahrenquellen.

07Zufahrt, Zugang und zusätzliche Kosten

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ein für die vereinbarte Leistung geeigneter Zugang zum Objekt besteht.

Soweit aufgrund fehlender, unzureichender oder vom Kunden nicht mitgeteilter Zugangsmöglichkeiten zusätzliche Aufwendungen entstehen, können diese dem Kunden zusätzlich berechnet werden, sofern der Auftragnehmer diese Umstände bei Vertragsschluss nicht kannte und nicht kennen musste.

Dies kann insbesondere zusätzliche Laufwege, besondere Tragearbeiten oder anderweitigen zusätzlichen Arbeitsaufwand betreffen.

Erforderliche behördliche Genehmigungen oder Halteverbotszonen werden nur dann vom Auftragnehmer organisiert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

08Wertgegenstände und persönliche Gegenstände

Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beginn der Entrümpelung sämtliche Gegenstände aus den zu räumenden Bereichen zu entfernen, die nicht entsorgt oder mitgenommen werden sollen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Bargeld
  • Schmuck
  • Wertgegenstände
  • persönliche Dokumente
  • Urkunden
  • Ausweispapiere
  • Schlüssel
  • Datenträger
  • Erinnerungsstücke
  • sonstige persönliche oder wirtschaftlich wertvolle Gegenstände

Sollen bestimmte Gegenstände ausdrücklich erhalten bleiben, hat der Kunde den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten eindeutig darüber zu informieren und die betreffenden Gegenstände nach Möglichkeit eindeutig zu kennzeichnen oder räumlich abzusondern.

Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter werden erkennbare Hinweise des Kunden auf zu erhaltende Gegenstände beachten.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

09Zur Entrümpelung freigegebene Gegenstände

Mit Beginn der Räumung erklärt der Kunde, dass die von ihm zur Entrümpelung freigegebenen Gegenstände entfernt werden dürfen.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Entfernung freigegebene Gegenstände nach eigenem Ermessen

  • zu entsorgen,
  • wiederzuverwenden,
  • zu verwerten,
  • weiterzugeben oder
  • zu veräußern,

soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Möchte der Kunde bestimmte Gegenstände behalten oder von einer Verwertung bzw. Weitergabe ausschließen, muss er dies vor deren Entfernung ausdrücklich mitteilen.

Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, über die zur Entrümpelung freigegebenen Gegenstände zu verfügen oder über die erforderliche Zustimmung des Eigentümers verfügt.

10Termine

Vereinbarte Termine werden vom Auftragnehmer nach Möglichkeit eingehalten.

Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, oder aufgrund kurzfristiger betrieblicher Ausfälle, insbesondere Krankheit von Mitarbeitern, Fahrzeugausfall, höherer Gewalt oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen, nicht durchgeführt werden, wird mit dem Kunden ein Ersatztermin vereinbart.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

11Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann einen vereinbarten Termin absagen.

Bei einer Absage weniger als eine Stunde vor dem vereinbarten Beginn der Arbeiten kann der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt. Die Stornierungsregelung gilt nicht, soweit der Kunde einen bestehenden gesetzlichen Widerruf wirksam ausübt.

12Preise und Zahlung

Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung nach vollständiger Durchführung der vereinbarten Arbeiten fällig.

Die Zahlung kann nach Vereinbarung insbesondere erfolgen durch:

  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Kartenzahlung

Bei zusätzlich beauftragten Leistungen erhöht sich der Gesamtpreis entsprechend der hierzu getroffenen Vereinbarung.

Gesetzliche Vorschriften über Zahlungsverzug bleiben unberührt.

13Durchführung und Abnahme der Arbeiten

Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Kunde Gelegenheit, das Arbeitsergebnis zu überprüfen.

Der Kunde kann berechtigte Beanstandungen mitteilen.

Liegt eine berechtigte Beanstandung hinsichtlich einer vereinbarten und noch erfüllbaren Leistung vor, erhält der Auftragnehmer Gelegenheit, diese innerhalb angemessener Zeit zu beheben, soweit eine Nachbesserung nach Art der Leistung möglich und zumutbar ist.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

Eine einvernehmliche Lösung zwischen Auftragnehmer und Kunde wird angestrebt, ohne dass hierdurch gesetzliche Rechte des Kunden eingeschränkt werden.

14Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Auftragnehmer haftet ebenfalls uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass der Kunde seinen Pflichten hinsichtlich der Kennzeichnung oder Entfernung von Wertgegenständen nicht nachgekommen ist. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden kann jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

15Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Hierüber wird der Verbraucher, soweit gesetzlich erforderlich, gesondert durch eine Widerrufsbelehrung informiert.

Möchte ein Verbraucher, dass mit der vereinbarten Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird, ist hierfür – soweit gesetzlich erforderlich – eine entsprechende ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers einzuholen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die auch das Muster-Widerrufsformular enthält.

16Unternehmer als Auftraggeber

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern.

Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

17Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

18Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Vorschriften entzogen wird.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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